Garantieerklärung

Die SFM Bikes Distribution GmbH garantiert beim Kauf eines neuen, d.h. bisher werkneuen und bisher nicht angemeldeten SAXXX Elektrorollers („Neufahrzeug“), dass die Beschaffenheit des Neufahrzeugs inklusive des Akkus dem in der Elektromobilindustrie üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen entspricht („Garantie“). Weicht die tatsächliche Farbe der Ware aus technischen Gründen innerhalb desselben Farbspektrums von den Farbdarstellungen, insbes. im Onlineshop, ab (z.B. andere Rotschattierung), stellt eine solche Abweichung keinen Mangel der Ware dar. Sie ist von dieser Garantie nicht erfasst.

  1. Die Garantie hat eine Laufzeit von 3 Jahren nach Zusatzerwerb bei Kauf des Fahrzeuges . Sie beginnt mit Übergabe bzw. erster Anmeldung des SAXXX Elektrorollers, je nachdem was zuerst eintritt.
  2. Entspricht die Beschaffenheit des Neufahrzeugs bei Gefahrübergang nicht dem in der Elektromobilindustrie üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen oder zeigt sich ein solcher Mangel während der Laufzeit der Garantie, kann SFM BIKES nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen oder ein anderes Neufahrzeug liefern.
  3. Im Fall einer Nachbesserung kann SFM BIKES nach eigener Wahl fehlerhafte Teile austauschen oder durch Werkarbeit reparieren. SFM BIKES ist berechtigt die Nachbesserung durch einen autorisierten Dritten erbringen zu lassen.

       5. Von der Garantie ausgeschlossen sind folgende Teile

    1. Teile, die natürlichem Verschleiß unterliegen (insbesondere Bremsbeläge, Reifen, Stoßdämpfer, Lichter, nicht jedoch der Akku); (Um jeden Zweifel auszuschließen: Der Akku ist zwar einem Verschleiß ausgesetzt, unterliegt aber der Garantie, solange er gemäß der Betriebsanleitung gelagert und behandelt wird.)
    2. Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Hydraulik- bzw. Bremsflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Dichtungen;
    3. Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden;
    4. Sonderausstattungen, die nicht im Rahmen des Erwerbs eines Neufahrzeuges angeboten worden sind und sonstiges nicht von SFM BIKES zugelassenes Zubehör.

       6.Unter folgenden Bedingungen hat der Garantienehmer einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels:

    1. Der Mangel ist unverzüglich nach seiner Entdeckung SFM BIKES oder einem Servicepartner schriftlich anzuzeigen. Falls Du SFM BIKES benachrichtigst, wird SFM BIKES dir unverzüglich einen Servicepartner benennen, der zur Behebung des Mangels berechtigt ist.
    2. Danach musst Du dich zur Behebung des Mangels an den von SFM BIKES benannten Servicepartner wenden. Je nach Art des Mangels wird der Mangel entweder in der Werkstatt des Servicepartners oder bei Dir vor Ort behoben.
    3. Der Servicepartner untersucht das Neufahrzeug im Hinblick auf den von Dir reklamierten Mangel. Stellt sich aufgrund dieser Untersuchung heraus, dass kein von dieser Garantie erfasster Mangel vorliegt, trägst Du die für die Untersuchung des Neufahrzeug im Hinblick auf den reklamierten Mangel anfallenden Kosten (z.B. für die Arbeitszeit zur Untersuchung des Neufahrzeug).
    4. Ergibt die Untersuchung, dass ein von dieser Garantie erfasster Mangel vorliegt, beseitigt der Servicepartner ihn im Auftrag von SFM BIKES, sofern eine Nachbesserung in Betracht kommt. Kommt eine Nachbesserung nicht in Betracht und soll der Mangel durch Nachlieferung behoben werden, erfolgt diese unmittelbar durch SFM BIKES.
    5. Werden im Zuge der Nachbesserung durch den autorisierten Partner Teile des Neufahrzeugs ausgetauscht, so werden die ausgebauten Teile Eigentum von SFM BIKES.
    6. Diese Garantie erstreckt sich auf die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten, lackierten oder reparierten Teile wird. Jedoch beginnt die Laufzeit der Garantie infolge der Nachbesserung nicht erneut zu laufen, sodass die Garantie für die eingebauten, lackierten oder reparierten Teile eine Laufzeit hat, die sich aus der ursprünglichen Laufzeit der Garantie gem. Ziffer 2. abzüglich der bis zur Nachbesserung bereits verstrichenen Zeit errechnet. Die Garantie läuft damit immer längstens bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit für das Neufahrzeug gem. Ziffer 2. Das gilt auch, wenn der SAXXX Elektroroller durch Nachlieferung ausgetauscht wird.
    7. Wird das Fahrzeug wegen eines Mangels betriebsunfähig, bist Du verpflichtet, zuerst mit SFM BIKES Kontakt aufzunehmen. Sollte SFM BIKES unerreichbar sein, hast Du mit dem nächstgelegenen Servicepartnerr Kontakt aufzunehmen. Informationen zum nächstgelegenen Servicepartner sind unter https://www.sfm-bikes.de/haendlersuche/ abrufbar. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in seiner Werkstatt durchgeführt werden.

       7.Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der eingetretene Schaden in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

    1. das Fahrzeug durch Unfall, sonstige mut- oder böswillige Handlungen (auch durch Dritte) oder durch höhere Gewalt beschädigt worden ist;
    2. die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt wurden;
    3. das Fahrzeug unsachgemäß oder ordnungswidrig (insbes. Verstoß gegen die straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlichen Vorschriften) benutzt wurde;
    4. das Fahrzeug überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder dazugehörigen Übungsfahrten;
    5. in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung SFM BIKES nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von SFM BIKES nicht genehmigten Weise verändert worden ist;
    6. das Fahrzeug zuvor durch Dich selbst oder einen Dritten, welcher kein SFM BIKES Servicepartner ist, unsachgemäß instandgesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist.

8.Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind weder Ersatzansprüche, wie zum Beispiel die Stellung eines Ersatzwagens für die Dauer der                     Nachbesserung, einer Abholung noch Schadensersatzansprüche davon erfasst.

9.Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere die Gewährleistungsansprüche gegenüber SFM BIKES und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz   gegen SFM BIKES nicht beschränkt.

10. Ansprüche aus dieser Garantieerklärung sind ohne die Zustimmung von SFM BIKES nicht abtretbar.

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